E-Scooter: Verkehrswacht und Landkreis klären auf

Elektro-Tretroller, sogenannte E-Scooter, werden immer beliebter – insbesondere bei jungen Menschen. Um Schülerinnen und Schüler den richtigen Umgang mit den kleinen Fahrzeugen beizubringen, bietet die Verkehrswacht Stade eine eigene Unterrichtseinheit an. Das Amt Straßenverkehr des Landkreises Stade unterstützt das Projekt.

Verkehrswacht-Geschäftsführer Peter Stötzner und Landrat Kai Seefried mit einem neuen E-Scooter, der bei den Schulprojekten zum Einsatz kommt.
© Landkreis Stade / Daniel Beneke

Sie sind klein, wendig – und beschleunigen dank des Elektroantriebs schnell: E-Scooter. Dank ihres Klappmechanismus‘ sind sie zudem leicht zu transportieren. „Wer mit einem E-Scooter im öffentlichen Verkehrsraum unterwegs ist, muss mindestens 14 Jahre alt sein“, betont der Leiter des Amtes Straßenverkehr beim Landkreis Stade, Arne Kramer. „Außerdem dürfen nur Modelle genutzt werden, die auch für den Betrieb in Deutschland zugelassen sind und die über eine gültige Versicherungsplakette verfügen.“ Empfehlenswert ist zudem das Tragen eines Helmes.

Gefahren werden darf auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. „Nur wenn diese fehlen, darf die Fahrbahn genutzt werden“, erklärt Kramer. „Auf dem Fußweg und in Fußgängerzonen muss geschoben werden.“ Einbahnstraßen mit einem E-Scooter nur entgegen der Fahrtrichtung befahren werden, wenn Zusatzschilder wie „Radfahrer frei“ oder „Elektrofahrzeuge frei“ aufgestellt worden sind. Nicht erlaubt ist, mit mehreren Personen auf einem E-Scooter unterwegs zu sein oder mit mehreren E-Scootern nebeneinander zu fahren.

Ein Führerschein wird für die Fahrt mit dem E-Scooter nicht benötigt. Weil deshalb insbesondere Jugendliche oft unbedarft zum E-Scooter greifen, ohne ihn sicher bedienen zu können, bietet der Verein Verkehrswacht Stade ein eigenes Unterrichtsprogramm zum richtigen Umgang mit den beliebten Rollern an – geeignet ab Klasse 8. Das Team der Verkehrswacht kommt dann mit Mitmachangeboten in die Schulen. Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer, die Interesse an dem Programm haben, können sich bei der Verkehrswacht Stade, Telefon 04141 / 529687, E-Mail: verkehrswacht-stade@freenet.de, melden.

Der Landkreis Stade hat aus dem Budget für Verkehrssicherheitsprojekte zwei neue E-Scooter finanziert, die von der Verkehrswacht unter anderem für die Unterrichtseinheiten genutzt werden. Aber auch bei Veranstaltungen wie der Blaulicht-Meile anlässlich des Drochterser Blütenfestes war der Mitmach-Parcours der Verkehrswacht aufgebaut. Hier ließ sich Landrat Kai Seefried von Verkehrswacht-Geschäftsführer Peter Stötzner das Schulungsangebot und die E-Scooter vorstellen. „Die Sicherheit auf unseren Straßen ist uns ein großes Anliegen, deshalb unterstützen wir die Präventionsprojekte der Verkehrswache gerne“, sagt der Landrat. „Das ehrenamtliche Engagement der Vereinsaktiven, nicht zuletzt im Bereich der Verkehrserziehung, ist wirklich herausragend.“

Für den E-Scooter gelten übrigens dieselben Promille-Regeln wie fürs Auto. Das bedeutet: Fahrerinnen und Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit dürfen unter Alkoholeinfluss überhaupt nicht hinter den Roller-Lenker. Für sie heißt es: null Promille.

Quelle: Landkreis Stade

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